
Von Silvan Niedermeier
Silvan Niedermeier ist Historiker an der Universität Erfurt.
Freiwilligkeit und Repatriierung. Die Rückführung von Vorfahren der Ohlone durch die Stanford University, 1988-1991
Am 21. Juni 1989 gab die Stanford University eine historische Entscheidung bekannt. Wie die Universitätsleitung erklärte, werde sie alle Gebeine der Vorfahren des Ohlone Tribe aus Nordkalifornien in ihrer anthropologischen Sammlung zurückgeben, wann immer die Nachfahren dies wünschten (Stanford University Campus Report, 21. Jun. 1989, 1, 24). Bereits am 5. Juni 1989 hatte Kanzler James N. Rosse die Entscheidung an die Stammesältesten der Ohlone übermittelt. In seinem Schreiben hatte Rosse erklärt, dass die Stanford University die religiösen Vorstellungen Indigener Gruppen bezüglich der Gebeine ihrer Vorfahren honoriere und zugleich anerkenne, dass die heutigen Nachfahren der Ohlone das Recht hätten, über den endgültigen Verbleib der Gebeine zu befinden (Brief von James N. Rosse, 5. Jun. 1989, Files of Stanford University Archaeologist (FSUA)).
Mit der Entscheidung stimmte erstmals eine Universität in den USA einer umfassenden Rückgabe von Indigenen Ancestral Remains aus eigenen Sammlungsbeständen zu. Auf der Grundlage von Briefwechseln und Memoranden beleuchtet dieser Beitrag das Zustandekommen des Rückgabebeschlusses der Stanford University. Zudem rückt er die Widerstände und Proteste von Archäolog*innen gegen die Entscheidung in den Fokus. Wie der Beitrag zeigt, handelte es sich bei der Rückführung der Vorfahren der Ohlone durch die Stanford University bei genauerer Betrachtung um ein umkämpftes Geschehen, in dem Beteiligte die Legitimität der Indigenen Rückführungsansprüche und der Rückgabeentscheidung der Stanford University bis zum Zeitpunkt der Wiederbestattung anfochten.
Die Repatriierungsdebatte in den USA der 1970er und 1980er Jahre
Stanfords Rückgabeentscheidung stand im Kontext einer jahrzehntelangen Auseinandersetzung um die Forderung Indigener Gruppen nach einer Rückführung der Gebeine ihrer Vorfahren, die in US-amerikanischen Museen und Forschungseinrichtungen lagerten. Im Zuge der 1970er Jahre initiierten Aktivist*innen der Red-Power-Bewegung wiederholt Protestaktionen, in denen sie die Ausgrabung, Aufbewahrung und Ausstellung Indigener Gebeine und Grabbeigaben anprangerten und deren Rückgabe einforderten. Ab Beginn der 1980er Jahre rückten Indigene Gruppen verstärkt universitäre Forschungseinrichtungen in den Fokus ihrer Proteste. Eine treibende Kraft war die 1980 in Indianapolis gegründete Organisation American Indians against Desecration (AID).
AID formulierte den Anspruch, dass Indigene Tribes exklusiv über den Umgang mit den sterblichen Überresten ihrer Vorfahren entscheiden dürften, unabhängig von deren Alter und Bedeutung für die archäologische und anthropologische Forschung. Vertreter*innen der Anthropologie und Archäologie reagierten zum Teil mit entschiedenem Widerstand gegen die Forderungen von AID, die aus ihrer Sicht die Freiheit der Forschung und den Fortschritt der Wissenschaft bedrohten. Gleichzeitig führte der anhaltende Indigene Aktivismus dazu, dass Indigene Verfügungsrechte über Ancestral Remains in verschiedenen Bundesstaaten der USA verstärkt politische Ankerkennung erfuhren. In Kalifornien etwa beschloss das Repräsentantenhaus im Jahr 1982 die Senate Bill 297, die Indigene Begräbnisstätten vor Vandalismus und Zerstörung durch Baumaßnahmen schützen sollte. Das Gesetz enthielt die Auflage, dass Indigene Gruppen zeitnah über neu gefundene menschliche Überreste und Grabbeigaben informiert werden sollten und den Eigentümer*innen der Grundstücke Empfehlungen über den würdevollen Umgang mit diesen Funden geben konnten. Falls die Eigentümer*innen dem vorgeschlagenen Vorgehen nicht nachkommen wollten, waren sie verpflichtet, die Gebeine und Beigaben auf würdevolle Weise wieder zu bestatten. Damit wurde Indigenen Gruppen eine maßgebliche Rolle im Umgang mit neu aufgefundenen Ancestral Remains zuerkannt. Indigene Gebeine, die sich bereits in musealen oder universitären Sammlungen befanden, blieben vom Gesetz unberührt.
In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre verstärkten AID und andere Indigene Organisationen die Forderungen nach einer nationalen Lösung der Repatriierungsfrage. Unterstützung erfuhren sie dabei in zunehmendem Maße von Abgeordneten im US-Kongress. Zum Zeitpunkt der Rückgabeentscheidung der Stanford University im Juni 1989 diskutierten Vertreter*innen des Senats und des Repräsentantenhauses unterschiedliche Gesetzentwürfe, die darauf abzielten Indigene Ancestral Remains aus Museen und Forschungssammlungen an deren Nachfahren zurückzugeben.
Der Weg zur Entscheidung der Stanford University
Ausgangspunkt der Rückgabeentscheidung der Stanford University war ein Besuch von Rosemary Cambra und weiteren Angehörigen der Ohlone im Leland Stanford Jr. Museum auf dem Campus der Stanford University im Oktober 1988. Cambra, die spätere Vorsitzende des Muwekma Ohlone Tribe, war damals Präsidentin des Ohlone Families Consulting Service (heute: Muwekma Archaeological Services), eine Firma, die sich auf die Beratung zum Umgang mit Indigenen kulturellen Ressourcen der Ohlone spezialisiert. Bei einer Führung durch die kuratorische Abteilung des Leland Stanford Jr. Museum wurden Cambra und ihre Begleiterinnen mit den dort aufbewahrten Gebeinen und ihren Aufbewahrungsbedingungen konfrontiert (Brief von Rosemary Cambra, 20. Okt. 1988, FSUA). Kurz darauf sandte Cambra einen Brief an James Lowell Gibbs, Jr., den damaligen Fachbereichsvorsitzenden des Anthropologiedepartment. Cambra brachte darin ihre Besorgnis über die Aufbewahrung der Gebeine zum Ausdruck und forderte die Universität zu einem Dialog über den Umgang mit den Beständen auf. Zudem erhob sie die Forderung nach einem Zeitplan für die Wiederbestattung der Gebeine (Ebd.).
Interne Dokumente zeigen, dass Verantwortliche des Anthropologiedepartments und der Universität mit Entgegenkommen und Vorsicht auf Cambras Forderungen reagierten. In seinem Antwortschreiben an Cambra erklärte James Gibbs, dass er den aufgeworfenen Vorschlägen und Forderungen “hohe Priorität” einräumen werde. (Brief von James Lowell Gibbs, Jr., 7. Nov. 1988, FSUA). In einem Anfang Dezember 1988 versandten Memorandum an Verantwortliche in verschiedenen Bereichen der Universität erklärte der Dekan der Geistes- und Naturwissenschaften, Walter P. Falcon, dass Stanford in diesem Fall mit besonderer Umsicht agieren müsse, um sich nicht dem Vorwurf des Rassismus und möglichen Klagen auszuliefern. Falcon verwies darauf, dass fehlende Sensibilität im weiteren Vorgehen die Beziehung der Universität mit der lokalen Indigenen Community belasten könne. Zugleich betonte er, dass es notwendig sei zu eruieren, welches Forschungspotential die rückgeforderten Bestände hätten (Memorandum von Walter P. Falcon, 6. Dez. 1988, FSUA). Falcons Schreiben macht deutlich, dass das Gesuch der Ohlone die Universitätsleitung vor komplexe Abwägungsfragen stellte.
Im Dezember 1988 kam es zu einem ersten Treffen zwischen den Ohlone und Verantwortlichen der Universität. Darin vereinbarten die Parteien, dass die Indigenen Gebeine in der Sammlung unverzüglich “rekuratiert”, d.h. in würdevolle Aufbewahrungsbehältnisse überführt werden sollten. Zudem wurde beschlossen, dass während der Rekuratierung keine Beforschung der Gebeine stattfinden sollte, ohne zuvor die Erlaubnis der Ohlone einzuholen (Brief von James Lowell Gibbs, Jr., 30. Jan. 1989, FSUA).
Anfang Februar 1989 verabschiedete das Anthropologiedepartment der Stanford University einstimmig eine Resolution, in der es erklärte, dass man das Recht Indigener Gruppen anerkenne, über den Verbleib der Gebeine ihrer Vorfahren zu bestimmen. Damit machten die Verantwortlichen des Departments den Weg für eine potenzielle Rückführung Indigener Gebeine aus der anthropologischen Sammlung der Stanford University frei. Gleichzeitig brachten sie in der Resolution die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Ohlone, angesichts des potenziellen Nutzens der Beforschung der Gebeine für sie selbst, bestehenden und zukünftigen Forschungen an den Gebeinen zustimmen würden (Brief von James Lowell Gibbs, Jr., 7. Feb. 1989, FSUA).
Diese Hoffnung kam auch in den Verlautbarungen der Universität zur Rückgabe der Gebeine an die Ohlone zum Ausdruck, die im Juni 1989 veröffentlicht wurden. Wie die Universitätsleitung erklärte, werde man zeitnah das Forschungspotential der zurückgeforderten Sammlungsbestände evaluieren. Im Anschluss wolle man die Ohlone gegebenenfalls um Erlaubnis für die weitere Beforschung einer oder mehrerer Sammlungen bitten. Zugleich betonten die Verantwortlichen, dass die Ohlone unabhängig vom Ergebnis der Evaluation eigenmächtig über den Zeitplan der Wiederbestattung entscheiden könnten (Stanford University Campus Report, 21. Jun. 1989, 1, 24). Damit räumte die Universitätsleitung den Interessen der Ohlone dezidiert Vorrang gegenüber den möglichen Interessen der Wissenschaft an der weiteren Erforschung der Gebeine ein.
“The worst kind of academic cowardice”: Die Proteste von Vertreter*innen der Archäologie und Anthropologie
Vertreter*innen der Ohlone und anderer Indigener Gruppen und Organisationen reagierten erfreut und erleichtert über die im Juni 1989 verkündete Entscheidung der Stanford University. Dagegen äußerten einzelne Wissenschaftler bereits kurz nach Bekanntwerden Kritik daran. Besonders deutlich wurde der Anthropologe Robert Jurmain von der San Jose State University, der zu diesem Zeitpunkt an einer Sammlung von Gebeinen der Ohlone forschte, die er von der Stanford University als Leihgabe erhalten hatte. Jurmain verurteilte die Entscheidung in einem Zeitungsinterview als “unconscionable, scientifically indefensible and the worst kind of academic cowardice” (San Jose Mercury News, 23. Jun. 1989, 1B). Auch Vertreter anderer Forschungseinrichtungen äußerten massive Bedenken. Donald Ortner, der Leiter des Smithsonian National Museum of Natural History, bezeichnete die Rückgabe als eine “sehr schlechte Entscheidung aus wissenschaftlicher Perspektive.” Ortner prognostizierte, dass “ein schrecklicher Preis” gezahlt werden müssen, da Entscheidungen wie diese die medizinische Forschung an Indigenen menschlichen Überresten einschränken würden (zitiert nach Jay Mathews, “University of Return Ancestral Bones to Tribe,” Washington Post, 22. Jun. 1989). Ortners Kommentar stand auch im Kontext der Beratungen über eine nationale Repatriierungsgesetzgebung, die sich im Sommer 1989 weiter zuspitzten.
Wenige Tage nach der Bekanntgabe der Rückgabeentscheidung durch die Universität Stanford erklärte der emeritierte Anthropologe Bert Gerow öffentlich, dass ein maßgeblicher Teil der rückgeforderten Gebeine unter seiner Aufsicht ausgegraben und er aus diesem Grund deren rechtmäßiger Besitzer sei. Nicht die Universität, sondern allein er könnte daher über den Verbleib der Gebeine bestimmen, so Gerow (Stanford University Campus Report, 6. Jul. 1989, 1, 5). Er erhielt unter anderem Unterstützung durch das in Kalifornien ansässige American Commitee for Preservation of Archaeological Collections (ACPAC). Dessen Vorsitzender, der Archäologe Clement Meighan, kommentierte sarkastisch, dass die Stanford University die Rückgabe der Gebeine zu einem “freiwilligen humanitären Akt” erklärt habe. Stanford, so Meighan weiter, sei die erste Universität, die “fröhlich” ihre archäologische Sammlung “entsorge” (ACPAC Newsletter, Juli 1989, FSUA). Meighan verglich die Entscheidung mit anderen Eingriffen in die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung und Lehre: “[T]he destruction of archaeological materials, including human remains, is an anti-intellectual move that is exactly equivalent to canceling classes on evolution, abandoning animal research or burning library books” (Stanford News, 23. Jun. 1989, FSUA).
Nach einer Prüfung der rechtlichen Lage erklärte James Rosse im Oktober 1989, dass die von Gerow beanspruchten Gebeine der Universität gehörten, da die Grabungen mit universitären Ressourcen und Personal durchgeführt worden seien (The Stanford Daily, 4. Okt. 1989, 1). Im November 1989 sandte die Universität Stanford den Bericht über das Forschungspotential der rückgeforderten Gebeine nach mehrmonatiger Verzögerung an die Vertreter*innen der Ohlone (Brief von James N. Rosse, 9. Nov. 1989, FSUA). Wenige Wochen später erklärten die Ohlone gegenüber der Universität, dass alle Gebeine der Vorfahren der Ohlone im Besitz der Stanford University mitsamt beigefügten Grabbeigaben wiederbestattet werden sollten. (Brief von Larry Myers, 20. Dez. 1989, FSUA).
Im Zuge weiterer Beratungen einigten sich die Universität und die Ohlone darauf, dass ein erster Teil der Gebeine und Grabbeigaben am 30. April 1990 zurückgeführt werden sollte. Für die Rückführung der an die San Jose State University ausgeliehen Gebeine, die von Robert Jurmain erforscht wurden, gewährten die Ohlone einen einjährigen Aufschub (Protokoll von Larry Myers, 8. Mär. 1990, FSUA). Am 30. April 1990 übergab die Stanford University etwa 300 Gebeine und assoziierte Grabbeigaben an die Ohlone. Am selben Tag veröffentlichte das Stanford Chapter der American Association of University Professors eine Protestnote. Der Ökonom und Sprecher der Gruppe Kenneth J. Arrow zweifelte unter anderem an, dass die zurückgegebenen Gebeine Vorfahren der Ohlone seien. Zudem erklärte er, dass die Entscheidung der Stanford University die Möglichkeit ihrer Fakultäten beschnitten habe, Forschung zu betreiben, ohne darin von religiösen Rechten oder Menschenrechten eingeengt zu werden (Stanford University Campus Report, 2. Mai 1990). Am Tag darauf veröffentlichte Walter Falcon eine Replik auf die Vorwürfe, in der er unter anderem erläuterte, dass die zurückgegebenen Gebeine nur aus den historischen Siedlungsgebieten der Ohlone stammten. Zudem verteidigte Falcon die Entscheidung als Ergebnis eines langwierigen Abwägungsprozesses (Ebd.). Am 29. April 1991 gab die Universität die restlichen Gebeine der Vorfahren der Ohlone im Besitz der Stanford University zur Wiederbestattung zurück.
Fazit
Die Auseinandersetzung über die Rückführung der Vorfahren der Ohlone durch die Stanford University kreiste um die Frage, wem die Entscheidungshoheit über den Verbleib der Gebeine zustand. Dabei standen sich Interessen und Besitzansprüche der Universität, der Ohlone und der Wissenschaft gegenüber. Mit der im Februar 1989 beschlossenen Resolution erkannten die Vertreter*innen des Anthropologiedepartment das Recht der Ohlone an, über den Verbleib der Gebeine ihrer Vorfahren zu bestimmen. In ihrer Entscheidung vom Juni 1989 machte sich die Leitung der Stanford University diese Auffassung zu eigen. Damit verzichteten die Verantwortlichen auf ihre Verfügungshoheit über die universitären anthropologischen Bestände, die von den herrschenden rechtlichen Bestimmungen abgesichert wurde. Die Entscheidung der Stanford University ging damit mit einer “freiwilligen”, weil ohne rechtlichen Zwang und aus ethisch-moralischen Erwägungen erfolgenden, Aufgabe von Besitz- und Verfügungsansprüchen einher. Zugleich war dies der Punkt, an dem sich die Kritik von Vertreter*innen der Wissenschaft an der Entscheidung entzündete. Mit der “freiwilligen” Aufgabe der Gebeine, so der Einwand, stelle sich die Universität zwei ihrer wesentlichen Aufgaben entgegen: die Förderung des wissenschaftlichen Fortschritts und die Bewahrung der Freiheit der wissenschaftlichen Forschung. Aus Sicht der Indigenen Beteiligten dagegen, war die Rückgabe eine überfällige Pflicht, kein freiwilliger Akt. Zum Ausdruck brachte dies Rosemary Cambra, die die Entscheidung zur Rückgabe mit dem Satz kommentierte, “I feel Stanford is doing what is long overdue” (zitiert nach Jay Mathews, “University To Return Ancestral Bones to Tribe,” Washington Post, 22. Jun. 1989). Die Analyse bringt somit unterschiedliche Dimensionen und Deutungen von Freiwilligkeit im Kontext der Repatriierungsdebatte an der Stanford University zum Vorschein.
Die Geschehnisse machen zugleich auf grundlegende Konfliktlinien aufmerksam, die die Repatriierungsdebatte der 1980er Jahre in den USA sowie in anderen Teilen der Welt prägten. Sie geben zudem zu erkennen, dass Indigene Rechte in der Repatriierungsfrage Ende der 1980er Jahre verstärkt Anerkennung erfuhren. Im Herbst 1989 verabschiedete der US-Kongress nach jahrelangen Beratungen den National Museum of the American Indian Act. Er verpflichtete die Smithsonian Institution dazu, Indigene Tribes und Organisationen über die mit ihnen kulturell affiliierten Gebeine in den eigenen Beständen zu informieren und diese auf Anfrage zurückzugeben. Ein Jahr später beschloss der Kongress den Native American Graves Protection and Repatriation Act (NAGPRA). Er schreibt allen vom Bund geförderten Institutionen in den USA vor, Indigene Tribes und Organisationen über mit ihnen kulturell affiliierte Gebeine, Grabbeigaben, heilige Objekte und Objekte des kulturellen Erbes zu informieren und diese auf Anfrage zurückzugeben. Seither wurden zehntausende Ancestral Remains an Indigene Gruppen zurückgeführt. Bei Zehntausenden steht eine Repatriierung bis heute aus. Grund dafür ist die unzureichende Dokumentationslage und die restriktivere Auslegung der Gesetzesbestimmungen durch einige Museen und Forschungsinstitutionen. 2023 verabschiedete das US-Innenministerium neue Regelungen, die Rückführungen von Indigenen Gebeinen auf Grundlage der NAGPRA-Gesetzgebung erleichtern sollen. Die Frage, wer über die Indigenen Ancestral Remains in US-amerikanischen Museen und Forschungsinstitutionen verfügen kann, ist damit bis heute virulent.
Zitiervorschlag: Niedermeier, Silvan: “Freiwilligkeit und Repatriierung. Die Rückführung von Vorfahren der Ohlone durch die Stanford University, 1988-1991”, Freiwilligkeit: Geschichte | Gesellschaft | Theorie, August 2026, https://www.voluntariness.org/de/freiwilligkeit-und-repatriierung/